Der Beschwerdeführer gab dazumal gegenüber der Polizei an, dass er Mühe habe, dass seine Tochter mit dem Sohn des Opfers verlobt sei (vgl. S. 3 des Anzeigerapports der Kantonspolizei Bern vom 24. Juni 2019). Nach diesem ersten Vorfall ist es mit Verweis auf die Ausführungen zum dringenden Tatverdacht am 11. Juni 2024 und 11. Dezember 2024 mutmasslich zu weiteren erheblichen Angriffen des Beschwerdeführers gegen das Opfer gekommen, wobei das Zeitintervall zwischen den Vorfällen deutlich kürzer geworden ist (ein halbes Jahr) und die Gewaltintensität durch die Verwendung gefährlicher Gegenstände