4.6 Im Entscheid KZM 25 2133 vom 23. Oktober 2025 ergänzte das Zwangsmassnahmengericht Nachstehendes (E. 20): […]. Es ist […] festzuhalten, dass sich die Verhältnisse und Beurteilungsgrundlagen seit den Haftentscheiden vom 14. Dezember 2024 und vom 17. Februar 2025, in denen sich das kantonale Zwangsmassnahmengericht mit der qualifizierten Wiederholungsgefahr auseinandersetzte und diese bejahte, nicht zugunsten des Beschuldigten verändert haben; die dortigen Überlegungen sind daher immer noch […] aktuell und können uneingeschränkt Gültigkeit beanspruchen […].