Mit einer Vorabstellungnahme ist gemäss Haftverlängerungsantrag in rund zwei Monaten und mit dem psychiatrischen Gutachten in rund vier Monaten zu rechnen. Nach Vorliegen der psychiatrischen Einschätzung wird die qualifizierte Wiederholungsgefahr erneut zu beurteilen sein. Zum heutigen Zeitpunkt ist sie gestützt auf die vorliegenden Akten nach wie vor zu bejahen.