Diese Aggravationstendenzen sowie die Tatsache, dass der Beschuldigte (weiterhin) eine grosse Abneigung gegen D.________ zu verspüren scheint und ihm bzw. dessen Familie vorwirft, ihm Unglück gebracht zu haben (vgl. dazu auch Schreiben des Beschuldigten vom 20. Januar 2025), sprechen weiterhin für das Vorliegen einer akuten Sicherheitsgefährdung. Die Staatsanwaltschaft hat am 23. Januar 2025 Dr. med. L.________ einen Auftrag zur psychiatrischen Begutachtung des Beschuldigten erteilt. Mit einer Vorabstellungnahme ist gemäss Haftverlängerungsantrag in rund zwei Monaten und mit dem psychiatrischen Gutachten in rund vier Monaten zu rechnen.