Nach diesem ersten Vorfall ist es am 11. Juni 2024 und am 11. Dezember 2024 zu weiteren Angriffen gegen D.________ gekommen, wobei die Zeit zwischen den Vorfällen kürzer geworden ist und die Gewaltintensität – insbesondere durch die Verwendung von gefährlichen Gegenständen – zugenommen hat. Ausserdem hat der Beschuldigte D.________ bei den letzten beiden Angriffen am frühen Morgen vor dessen Haus aufgelauert. Diese Aggravationstendenzen sowie die Tatsache, dass der Beschuldigte (weiterhin) eine grosse Abneigung gegen D.___