Für eine ungünstige Rückfallprognose spricht insbesondere die Tatsache, dass der Beschuldigte bereits am 11. Juni 2024 versucht haben soll, dem Geschädigten mit einem Gegenstand aus Metall eine schwere Verletzung beizufügen […]. Es fällt auf, dass der Vorfall vom 11. Juni 2024 Parallelen zu demjenigen vom 11. Dezember 2024 aufweist. So soll der Beschuldigte beide Male am frühen Morgen mit einem gefährlichen Gegenstand vor dem Domizil des Geschädigten auf diesen gewartet und ihn angegriffen haben.