9 […]. Das Risiko, welchem mögliche Opfer bei einer erneuten Gewalttat ausgesetzt sind, erscheint untragbar hoch, zumal im aktuell frühen Ermittlungsstadium davon auszugehen ist, dass das Werfen des Beils bloss durch Zufall nicht zu schwereren Verletzungen oder gar zum Tod des Geschädigten geführt hat. Es ist zu befürchten, dass der Beschuldigte wieder ein gleichartiges schweres Verbrechen ausüben könnte.