Es ist evident, dass es dadurch insbesondere in seiner psychischen Integrität schwer beeinträchtigt wurde. Weiter soll der Beschwerdeführer bereits am 11. Juni 2024 das Opfer mit einem Radmutterschlüssel mehrfach geschlagen haben und auch dann noch weitergeschlagen haben, als das Opfer bereits auf dem Boden lag (vgl. insoweit auch Urteil des Bundesgerichts 6B_312/2023 vom 16. Juni 2023 E. 3.2.5 mit Hinweisen, wonach es nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass Fusstritte und Faustschläge in den Kopfbereich eines am Boden