richts 7B_1440/2024 / 7B_1443/2024 vom 5. Februar 2025 E. 4.4 mit zahlreichen Hinweisen). Eine einschlägige Vortat ist bei der qualifizierten Wiederholungsgefahr nicht erforderlich (BGE 150 IV 149 E. 3.6.2 mit Hinweisen). 4.2 Der Beschwerdeführer wird dringend verdächtigt, am 11. Juni 2024 und 11. Dezember 2024 versucht zu haben, das Opfer mit einem Radmutterschlüssel resp. einem Gipserbeil schwer zu verletzen resp. zu töten. Der Tatbestand der vorsätzlichen Tötung (Art. 111 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB;