Ebenfalls kann zurzeit schwer von einer Affekthandlung ausgegangen werden, da der Beschwerdeführer dem Opfer bereits zweimal vor dessen Haus aufgelauert sein und jeweils ein Tatwerkzeug bei sich gehabt haben soll. Das Gipserbeil war zudem in Plastik eingepackt, was auf eine gewisse Planung schliessen lässt (vgl. auch S. 3 f. des Anzeigerapports der Kantonspolizei Bern vom 30. Januar 2025, wonach die Polizei davon ausgeht, dass das Tatwerkzeug explizit für die Tatausführung präpariert worden ist). Es trifft zu, dass zwischenzeitlich keine neuen belastenden Beweise gegen den Beschwerdeführer dazugekommen sind.