soll (vgl. Z. 69, 73 f., 93 f., 145 f., 148 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Opfers vom 11. Dezember 2024), deutet stark darauf hin, dass der Beschwerdeführer mindestens in Kauf genommen hat, dem Opfer tödliche Verletzun-