Der dringende Tatverdacht stützt sich massgeblich auf die derzeit bei einer summarischen Prüfung als glaubhaft erscheinenden Aussagen des Opfers, welches eindrücklich geschildert hat, wie es innerhalb eines halben Jahres zwei Mal unvermittelt und massiv vom Beschwerdeführer tätlich mit einem Radmutterschlüssel resp. einem Gipserbeil angegriffen worden war (vgl. das Protokoll der delegierten Einvernahme des Opfers vom 11. Juni 2024, vom 21. Juni 2024 und vom 11. Dezember 2024), diejenigen der neutralen Auskunftsperson Patric Siegenthaler, welcher gesehen haben will, wie