Urteil des Bundesgerichts 7B_1028/2023 vom 12. Januar 2024 E. 7.1). 3.3 Die Beschwerdekammer teilt die Auffassung das Zwangsmassnahmengerichts und der Staatsanwaltschaft, dass vorliegend ein rechtsgenüglicher dringender Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer wegen versuchter schwerer Körperverletzung (Vorfall vom 11. Juni 2024 mittels Radmutterschlüssel) und versuchter vorsätzlicher Tötung (Vorfall vom 11. Dezember 2024 mittels Gipserbeil) besteht.