__ ihn umbringen wollte. Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 11.12.2024 und der Hafteröffnungseinvernahme vom 12.12.2024 hat A.________ keine Aussagen zu diesem Vorfall gemacht. In einem Schreiben vom 20.01.2025 an die Staatsanwaltschaft hat A.________ zugegeben, dass er am 11.12.2024 den «Hammer» gegen D.________ geworfen hat, wobei D.________ einen Schlüsselbund gegen ihn geworfen habe. Am 11.12.2024 war es bereits das zweite Mal, dass A.________ D.________ mit einem Gegenstand angriff. Am frühen Morgen des 11.06.2024 wartete A.________ ebenfalls vor dem Domizil von D.________ am E.________ (Adresse).