Er soll D.________ (Vater seines Schwiegersohnes; nachfolgend: Opfer) am 11. Juni 2024 mit einem Radmutterschlüssel und am 11. Dezember 2024 mit einem Gipserbeil angegriffen und dabei versucht haben, diesen schwer zu verletzen bzw. zu töten. Hinsichtlich des Sachverhalts ist auf den Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 31. Oktober 2025 (S. 2 f.) zu verweisen, in welchem Nachstehendes ausgeführt wurde: Am Morgen des 11.12.2024, um ca. 07:00 Uhr, wartete A.________ vor dem Domizil von D.________ und griff diesen mit einem Gipserbeil an. Gemäss D.________ wollte er in sein Auto steigen, als er hinter sich A.___