_ sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 3. Eventualiter seien zur Sicherstellung des Verfahrens gegen Herrn A.________ angemessene Ersatzmassnahmen gemäss Art. 237 StPO anzuordnen (namentlich Ausweispapiere abzunehmen, eine Meldepflicht und ein Kontaktverbot zum Geschädigten zu verfügen, sowie ggf. eine elektronische Überwachung und/oder Kaution anzuordnen), anstelle der Fortsetzung der Haft. 4. Es sei dem Beschwerdeführer die amtliche Verteidigung zu gewähren, unter Rechtsverbeiständung durch den Schreibenden.