Mit Entscheid vom 10. November 2025 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis am 10. Februar 2026. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 21. November 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts Bern vom 10. November 2025 (KZM 25 2241) sei aufzuheben. 2. Herr A.________ sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.