2 lungen nach Art. 306 f. StPO handelt (SCHLEIMINGER/SCHAFFNER, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 12 zu Art. 147 StPO mit Hinweisen). Den vorliegenden Akten lassen sich keine Hinweise darauf entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft vor dem Anzeigerapport vom 14. Juni 2024 mit der Sache befasst gewesen wäre.