3. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 10. November 2025 (ARR 25 160) wird aufgehoben, soweit dieses die Untersuchungshaft bis zum 5. Februar 2026 angeordnet hat. Die Untersuchungshaft wird bis zum 5. Januar 2026 angeordnet. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden zu zwei Dritteln, ausmachend CHF 1'000.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die Restanz, ausmachend CHF 500.00, trägt der Kanton Bern.