1B_292/2021 vom 17. Juni 2021 E. 3.4). Eine Ausweis- und Schriftensperre verbunden mit einer Meldepflicht, wie sie der Beschwerdeführer erwähnt, vermögen der Gefahr des Untertauchens oder der Flucht nicht wirksam zu begegnen. Dem Beschwerdeführer verbliebe innerhalb des Meldeintervalls genügend Zeit, um die relativ kleinräumige Schweiz zu verlassen. Mit diesen Ersatzmassnahmen könnte ledig-