_ bestanden hat. Auch aktuell muss eine solche verneint werden. Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft bedeutet das Verneinen der Ausführungsgefahr vor Erhalt einer Vorab-Stellungnahme des Gutachters nicht, dass das potenzielle Opfer einem nicht verantwortbaren Risiko ausgesetzt wird. Sollte sich im Rahmen der geplanten psychiatrischen Begutachtung des Beschwerdeführers herausstellen, dass dem Beschwerdeführer dennoch eine (sehr) ungünstige Prognose für schwere Gewaltverbrechen gestellt werden muss, wäre die Ausführungsgefahr von Neuem zu prüfen.