96 Z. 268-269). Auch bezüglich des Fluchtversuchs am 6. November 2025 gab er an, er habe Angst gehabt, als die Tür gesprengt worden sei. Er sei einfach losgerannt (vgl. pag. 115 Z. 42-43). Bekannt ist überdies, dass der Beschwerdeführer ein Medikament gegen «Aggressionen und Depressionen» bzw. gegen Angststörungen einnimmt (vgl. E. 7.3.1 hiervor). Letzteres lässt indes nicht ohne Weiteres darauf schliessen, dass der Beschwerdeführer seine mutmassliche Drohung tatsächlich auch in die Tat umsetzen wollte bzw. will.