130), blieb im Beschwerdeverfahren unbestritten. Darüber hinaus geht aus den der Kammer eingereichten Akten hervor, dass der Beschwerdeführer bereits den nach Absprache mit der Verteidigung festgesetzten Einvernahmetermin vom 12. Dezember 2023 einen Tag vorher mit der Begründung abgesagt hatte, er befinde sich im Ausland und sei krank (siehe dazu die Beschwerdebeilagen 5 bis 7). In der Folge wurde der Termin in Absprache mit der Verteidigung auf den 15. Februar 2024 verschoben.