9 dem Beschuldigten daraufhin mit, dass er polizeilich ausgeschrieben werde; die Polizei werde auch weiterhin jede Türe auftun, hinter der sich der Beschuldigte befinden könnte. Der Beschuldigte entgegnete, man solle ihn doch im Kosovo holen kommen. Es vergingen dann mehr als zwei Monate, bis der Beschuldigte wieder in die Schweiz einreiste. Statt sich zu stellen, flüchtete er vor der Polizei. Beim Sprung aus dem Fenster brach er sich beide Fersen. Der Tatbeweis der Flucht wurde damit bereits erbracht.