bei seinem zweiten Anruf vom 1. September 2025 die mutmassliche Drohung nicht bekräftigt, keine neuen Drohungen mehr ausgestossen und die vorangehende mutmassliche Drohung in Abrede gestellt haben soll. Vielmehr wird anhand des Wahrnehmungsberichts deutlich, dass es dem Beschwerdeführer primär darum gegangen sein dürfte herauszufinden, ob er zur Fahndung ausgeschrieben wurde oder nicht. Jedenfalls erschien er am darauffolgenden Donnerstagmorgen nicht bei der Polizei, sondern reiste erst am 5. November 2025 vom Kosovo zurück in die Schweiz, was unbestritten ist.