Auf der Aufnahme ist sodann deutlich festzustellen, dass der Polizist nach dem relevanten Passus kurz die professionelle Fassade verliert und sich zunächst sammeln muss. Dass der Beschuldigten den Polizisten «nur» beleidigen wollte, ist aufgrund des Kontextes (er wisse, wer der Polizist sei) und der Lebenserfahrung, dass sich spontane Beleidigungen dieser Art üblicherweise nicht gegen die «Tochter» richten, wenig glaubhaft. Ebenfalls unglaubhaft ist die Behauptung, der Beschuldigte habe sich geschämt, den Satz fertigzumachen.