Die in der Folge angeordneten Überwachungsmassnahmen zwecks möglichst rascher Anhaltung des Beschuldigten ergaben, dass sich dieser am 5. September 2025 im Kosovo aufhielt (pag. 14-15). Nach seiner Rückkehr in die Schweiz wurde der Beschwerdeführer am 6. November 2025 angehalten und verhaftet. Bei der Anhaltung durch das Dezernat Enzian der Kantonspolizei Bern versuchte der Beschwerdeführer zu flüchten und verletzte sich an beiden Fersen, als er aus dem Fenster der Wohnung sprang (pag. 86-88). 5.2 Am 7. November 2025 konnte die Hafteröffnungseinvernahme auf der Bewachungsstation des Inselspitals durchgeführt werden (pag.