___ (Strasse) in L.________ (Ortschaft) zum Zweck dessen Anhaltung eine durch die Staatsanwaltschaft angeordnete Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei konnten lediglich F.________ und die Schwester M.________ in der fraglichen Wohnung angetroffen wurden. Nebst etwas über zwei Kilogramm mutmasslichem Marihuana mit einem THC-Gehalt von über 1%, CHF 3'270.00 sowie mutmasslichem Falschgeld von EUR 11'100.00 und TRY 8'800.00 wurden neben weiteren Gegenständen auch zehn Mobiltelefone sichergestellt (pag. 14, 20 und 31- 32).