__ im Zusammenhang mit der Überschreibung einer Liegenschaft im Kosovo im April 2024 eine Faustfeuerwaffe vorgehalten und anschliessend in die Hände übergeben haben. Bei einem Treffen an einer Tankstelle in Biel im April 2024 habe F.________ I.________ zusammen mit zwei bewaffneten Männern einzuschüchtern versucht. Auch bereits im November 2023 soll der Beschwerdeführer I.________ eine Faustfeuerwaffe – ohne diese auf ihn zu richten – vorgehalten haben (vgl. dazu pag. 23). Am 1. September 2025 ab ca. 06:00 Uhr wurde am Domizil des Beschwerdeführers an der K.________ (Strasse) in L._____