5. 5.1 Zum Sachverhalt geht aus dem Haftantrag vom 7. November 2025 sowie den eingereichten Unterlagen hervor, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Beschwerdeführer und dessen Bruder F.________ seit über zwei Jahren ein Strafverfahren unter anderem wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Drohung, evtl. versuchte Nötigung, evtl. versuchte Erpressung zum Nachteil von G.________ (und H.________) führt (vgl. dazu namentlich pag. 41-51 sowie pag.