Am 20. November 2025 eröffnete die Verfahrensleitung i.V. ein Beschwerdeverfahren und gab den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme. Gleichzeitig hielt sie fest, dass die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers durch Rechtsanwalt B.________ auch für das Beschwerdeverfahren gilt, und wies den Antrag auf Edition der amtlichen Akten BJS 23 16053 ab. Auch der Antrag auf Einholung eines Arztberichts von Dr. med. E.________, S.________ (Krankenhausstation), wurde (implizit) abgewiesen.