Auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom 7. November 2025 versetzte das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) den Beschwerdeführer am 9. November 2025 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung für die Dauer von drei Monaten, das heisst bis zum 5. Februar 2026, in Untersuchungshaft. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 19. November 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Anträge: Rechtsbegehren: