2.) Die Staatsanwaltschaft sei zu verpflichten, die folgenden Beweise zu erheben: - Befragung von D.________, Berufsbeiständin und Verfasserin des Berichts vom 15. Januar 2025; - E.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie; - F.________, Polizist bei der Kantonspolizei Zürich. 3.) Der Beschwerde sei zu gewähren. 4.) Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatsanwaltschaft.