1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) ein Strafverfahren wegen übler Nachrede, evtl. Verleumdung. Mit Verfügung vom 6. November 2025 lehnte die Staatsanwaltschaft die Beweisanträge von C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ab. Dagegen erhob dieser am 16. November 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte Folgendes: 1.) Die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 6. November 2025 sei aufzuheben.