12 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Vom Verzicht des Beschwerdeführers auf weitere Schlussbemerkungen vom 4. Dezember 2025 wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.