Wie erwähnt (E. 6.7. oben), liegt gegen den Beschwerdeführer ein dringender Tatverdacht des Hausfriedensbruchs (7. November 2025 in E.________ (Ortschaft)), des Einbruchdiebstahls (8. Oktober 2023 in H.________(Ortschaft)) sowie der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts vor.