Ausser einem indirekten Vorhalt, wonach im Gebäude, in welchem der Beschwerdeführer angehalten wurde, ein Fenster beschädigt worden sei (Einvernahme Beschwerdeführer vom 7. November 2025 Z. 132 ff.), findet sich diesbezüglich nichts in den Akten. Damit bleibt unklar, was dem Beschwerdeführer unter diesem Titel konkret zum Vorwurf gemacht werden soll.