5 stellt worden. Weiter würden die eingeleiteten Ermittlungen den bestehenden Tatverdacht bestätigen oder widerlegen; insbesondere seien durch die Analyse der Mobiltelefone der tatverdächtigen Personen relevante Erkenntnisse gerade zum Aufenthaltsort zur Tatzeit zu erwarten. 6.5 Nachfolgend gilt es zu prüfen, ob sich aus den relevanten Haftakten genügend Hinweise für einen dringenden Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer hinsichtlich des vorgeworfenen Raubes ergeben. 6.5.1 Zunächst sind in diesem Zusammenhang die Aussagen des Opfers relevant.