4 es zur Tatzeit sehr dunkel gewesen sei und es sich lediglich «so zu 60%» sicher sei, dass es diese beiden Personen gewesen seien. Bereits zuvor gab das Opfer ein Signalement der Täterschaft ab, die schliesslich zur Anhaltung des Beschuldigten führte. Die Anhaltung des Beschuldigten war zudem recht zeit- und ortnah zur Tat.