(Ortschaft) verschafft haben soll, wo er am Morgen des 7. Novembers 2025 von der Polizei angehalten wurde. Hinzu kommen angebliche Widerhandlungen gegen das BetmG durch Besitz und Konsum von Haschisch sowie Widerhandlungen gegen das AIG (namentlich Einreise ohne gültiges Ausweispapier und/oder ohne Visum sowie rechtswidriger Aufenthalt). Schliesslich wird dem Beschwerdeführer vorgeworfen, zwischen dem 8. und 10. Oktober 2023 an einem Fahrzeugeinbruchdiebstahl in ein Wohnmobil in H.________ (Ortschaft) beteiligt gewesen zu sein.