Am 11. November 2025 übernahm die Staatsanwaltschaft infolge der zwischenzeitlich vom Kantonsspital Aarau festgestellten Volljährigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt das Strafverfahren von der Jugendanwaltschaft. Mit Entscheid KZM 25 2323 vom 14. November 2025 verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) die Untersuchungshaft um sechs Wochen bzw. bis zum 26. Dezember 2025. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.______