SR 142.20]). Am 8. November 2025 ordnete die vormals für das Verfahren zuständige Regionale Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) die Untersuchungshaft des Beschwerdeführers für die Dauer von sieben Tagen bis zum 15. November 2025 an (BM-25-1530). Am 11. November 2025 übernahm die Staatsanwaltschaft infolge der zwischenzeitlich vom Kantonsspital Aarau festgestellten Volljährigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt das Strafverfahren von der Jugendanwaltschaft.