Die Kollusionsneigung des Beschwerdeführers wird dadurch erhöht, dass der durch die Kollusion drohende Verlust für das Verfahren maximal ist: Aufgrund des Verzichts auf einen Strafantrag wird es den Strafverfolgungsbehörden verunmöglicht, die Taten zu verfolgen. Ob es sich hierbei – wie der Beschwerdeführer vorbringt – um einen untergeordneten Punkt handelt, kann aktuell noch nicht beurteilt werden. Mit dem Zwangsmassnahmengericht kann gesagt werden, dass sich der Beschwerdeführer gemäss Chatverlauf mit «D.________» darauf versteht, anderen Personen seine Interessen und Wünsche näherzubringen.