In Bezug auf die 10-12 Personen, welche mutmasslich bei Massagen aufgenommen worden seien, handle es sich bis auf eine Ausnahme um erwachsene Personen. Auch die einzige damals minderjährige Person dürfe mittlerweile volljährig sein. Davon sei ebenfalls auszugehen bei den von der Aufnahme in der Garderobe betroffenen Personen, wobei diese Vorwürfe ohnehin verjährt seien. Entgegen der Ansicht des Zwangsmassnahmengerichts gebe es damit keine Anhaltspunkte dafür, dass mögliche Kollusionsadressaten insbesondere im Kreis von Kindern oder Jugendlichen zu finden seien.