So habe die Polizei beispielsweise einen Ordner «G.________» gefunden, in welchem sich Bilder sowie eine Nacktaufnahme eines klar minderjährigen Mädchens befunden hätten, mit welchem der Beschuldigte offenbar gechattet hatte. Die Polizei habe insgesamt rund 20 solcher Ordner gefunden und dazu je eine Einvernahme vorbereitet, die mit dem Beschuldigten in den