Die Videoaufnahmen seien auf seinen Datenträgern gespeichert. Ferner kündigte der Beschuldigte an, die Polizei werde auch eine Videoaufnahme finden, die er in der Garderobe einer Mädchenfussmannschaft gemacht habe (die Mädchen seien 16-17 Jahre alt gewesen). Die dargelegten begründen den dringenden Verdacht auf versuchte sexuelle Handlungen mit Kindern, Pornographie und Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.