1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern, Pornographie und Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Am 2. Februar 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht), der Beschwerdeführer sei für die Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft zu versetzen.