13 deführer vorgeworfenen Taten ist es nicht abwegig, dass zuerst die Organisation durchleuchtet (vgl. dazu etwa die Grafiken in Beilage 17 zum Haftverlängerungsantrag vom 14. Oktober 2025) und erst danach nach Geschädigten gesucht wird und deren Verfahren übernommen werden. Anhand der Haftakten lässt sich nicht genau eruieren, ab welchem Zeitpunkt der Verdacht bestand, dass die AD.________ (Land) Firmen R.________, U.________ und T.________ Teil des Geldwäschereinetzes sein könnten.