Zwar richtete sich der Aktionstag vom 18. Juli 2023 offenbar auch gegen die einzuvernehmende Person, weitere direkte Parallelen sind jedoch nicht ersichtlich. Es ist gerichtsnotorisch, dass die Vorbereitung von Einvernahmen in so komplexen Fällen wie dem vorliegenden viel Zeit in Anspruch nimmt. Diese Vorbereitung kann – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – nicht von Software übernommen werden; diese kann aktuell maximal unterstützend tätig werden. Dies gilt auch für die entsprechende Selektion der Unterlagen.