Diesem Rechtshilfeersuchen (Beilage 10 zum Haftverlängerungsantrag vom 14. Oktober 2025) lässt sich allerdings entnehmen, dass bereits am 20. April 2023, 28. Juli 2023 und am 11. Oktober 2023 um Rechtshilfe ersucht worden war. Das Rechtshilfeersuchen richtet sich auf Restituierung von Geldern, Information zum Ermittlungsstand, Übermittlung aller Einvernahmen sowie der Durchführung einer Einvernahme. Zwar richtete sich der Aktionstag vom 18. Juli 2023 offenbar auch gegen die einzuvernehmende Person, weitere direkte Parallelen sind jedoch nicht ersichtlich.